Zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim § 43b SGB XI
Kein freier Termin verfügbar
Qualifizierung zur Betreuungskraft (Zusätzliche Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI, ehemals §87b SGB XI)
Die Ausbildung zur zusätzlichen Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI haben wir in die Ausbildung "Alltagsbegleitung" integriert.
Bitte informieren Sie sich dort!
Ihr Ansprechpartner
Patricia Peege
Leitungsassistenz DRK Akademie
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