Allgemeine Geschäftsbedingungen der DRK Akademie Fulda
Stand: Mai 2021
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer folgende Geschäftsbedingungen an
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Arten von Lieferungen und Leistungen
der DRK Akademie im DRK Kreisverband Fulda e.V.
- Nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
§ 2 Anmeldung/ Vertragsschluss
Die Anmeldung von Privatpersonen zu den Veranstaltungen muss schriftlich oder online über die Homepage des Veranstalters erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies innerhalb von zwei Werktagen mitgeteilt. Sofern besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt sein. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet keinen Anspruch auf Prüfungszulassung.
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und Firmenkunden richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Abweichungen von diesem Schriftformerfordernis. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn der Veranstalter dies ausdrücklich schriftlich anerkennt.
Mündliche Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend, sie werden erst durch schriftliche Bestätigung bindend. Die Bindungsfrist beträgt, soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot benannt, 30 Tage ab Angebotsstellung. Der Vertrag zwischen Veranstalter und Auftraggeber wird wirksam mit einem auf Angebotsstellung folgenden schriftlichen Bestelleingang beim Veranstalter, soweit die Bestellung nicht vom Angebot abweicht, andernfalls erst mit ausdrücklicher schriftlicher Auftragsbestätigung des Veranstalters.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderen Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart werden, gewährt der Veranstalter ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei kurzfristigen Anmeldungen hat der Teilnehmer das Entgelt für den Kurs unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Agentur für Arbeit) spätestens bis zum Veranstaltungstag bzw. den in der Rechnung genannten Terminen zu zahlen. Kosten für Lehrmittel sowie Gebühren für Tests und Prüfungen werden, sofern in den Bildungsangeboten ausdrücklich genannt, gesondert berechnet und sind in allen anderen Fällen mit der Lehrgangsgebühr entgolten. Die Teilnehmer erhalten zur Bezahlung sämtlicher Entgelte eine Rechnung, die fristgerecht mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer auf eines der in der Rechnung benannten Konten zu bezahlen ist, da sonst keine Verbuchung vorgenommen werden kann. Bei Ratenzahlung verpflichtet sich der Teilnehmer bis spätestens zum ersten Unterrichtstag eine Einzugsermächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben abzugeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich in diesem Fall, jegliche Änderungen wie die des Wohnsitzes, Arbeitsplatzwechsels oder Kontoänderungen jeglicher Art unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Verschiebung des Unterrichtsanfangs hat keine Auswirkung auf die Frist für die Einreichung der Einzugsermächtigung. Hierfür gilt der in der Bestätigung angegebene Unterrichtsanfang. Wird die Einzugsermächtigung nicht rechtzeitig eingereicht, ist der gesamte Betrag zum ersten Unterrichtstag fällig. Befindet sich der Teilnehmer bei Ratenzahlung mit mehr als 3 Raten in Zahlungsrückstand, ist der gesamte Betrag sofort fällig. Das gleiche gilt, wenn das Konto des Teilnehmers, für das die Einzugsermächtigung erteilt worden ist, nicht ausreichend gedeckt oder verpfändet ist. Für Mahnungen gilt der gesetzliche Verzugszinssatz gem. § 288 BGB, der für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz § 247 BGB beträgt.
§ 4 Änderungen und Absagen von Kursen
Umfang und Inhalte unserer Kurse ergeben sich aus den jeweiligen aktuellen Programmen. Wir behalten uns vor, geringfügige inhaltliche Änderungen bzw. Anpassungen, die z. B. aufgrund von Änderungen der Rahmenstofflehrpläne der zuständigen Stellen erforderlich sind, anzupassen. Der Veranstalter darf aus organisatorischen Gründen Ersatzdozenten einsetzen, Ort und Zeit der Kurse ändern und Unternehmen mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Lehrleistungen beauftragen. Dies berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgeltes. Der Veranstalter hat das Recht, bei ungenügender Teilnehmerzahl oder bei Hindernissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, in Ausnahmefällen (z.B. Krankheit des Referenten oder höhere Gewalt) auch Kurse kurzfristig abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten oder die bereits geleistete Zahlung des Teilnehmers erstattet.
Ein weitergehender Schadenersatzanspruch, insbesondere die Erstattung der Kosten aus Arbeitsausfall, Reise- oder Hotelkosten etc., außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer über alle Änderungen unverzüglich telefonisch oder per Email zu benachrichtigen.
§ 5 Stornierung / Kündigung
Bis zu 10 Werktage vor Beginn des Kurses kann der Teilnehmer ohne Kostenbelastung die Anmeldung stornieren. Erfolgt eine Stornierung 2 bis 9 Werktage vor Beginn eines Kurses wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Kursgebühr fällig. Bei verbindlicher Buchung eines Ersatztermins entfällt die Stornogebühr. In diesem Fall berechnet der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €. Stornierungen kürzer als 2 Werktage vor Kursstart sind ausgeschlossen. Der Teilnehmer bleibt zur Zahlung von 100 % der Kursgebühr verpflichtet. Dies gilt auch, wenn Teilnehmer nicht erscheinen, nur zeitweise an dem Kurs teilnehmen oder ihre Teilnahme abbrechen. Die vorgenannte Stornogebühr in Höhe von 50% bei einer Stornierung 2-9 Werktage vor Kursbeginn wird vom Veranstalter erlassen, wenn der stornierende Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennt, der seine Teilnahme gegenüber dem Veranstalter verbindlich zusagt und die volle Kursgebühr bezahlt. Sämtliche Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Es gilt jeweils das Datum des Posteingangsstempels beim Veranstalter. Eine ordentliche Kündigung eines laufenden langfristigen Kurses ist erst nach Ablauf von 3 Kursmonaten möglich. Eine wirksame Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Kursquartalsende dem Vertragspartner zugeschickt werden. Unter langfristigen Kursen sind solche zu verstehen, die eine Gesamtdauer von mehr als drei Monaten haben. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z. B. Zahlungsverzug mehr als 3 Monaten, Störungen im Sinne nachhaltige Gefährdung des Kurszieles für andere Teilnehmer) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die für den Kurs geleisteten Zahlungen werden dem Teilnehmer in diesem Fall nicht erstattet.
Für Lehrgänge in erster Hilfe gilt:
Die Anmeldung ist verbindlich und kostenpflichtig. Kostenfreie Rücktrittsmöglichkeiten sind wie folgt möglich: ohne Angabe von Gründen in Schriftform bis 14 Tage vor Kursbeginn an ausbildung(at)drk-fulda.de, im Krankheitsfall ist eine Kopie des ärztlichen Attestes immer zusammen mit der genauen Angabe des gewünschten Ersatztermins an ausbildung(at)drk-fulda.de zu schicken.Die Nichtteilnahme an einem Ersatztermin entbindet nicht von der Zahlung der Kursgebühr.
§ 6 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Soweit der Vertrag ausschließlich unter Nutzung von Fernkommunikationsmittel (Telefon, Brief, Fax, Email einschl. Online-Kontaktformular) zu Stande kommt, besteht ein Widerrufsrecht lt. § 312b bis 312f BGB. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Schriftform gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist ein Lernvertrag nicht zu Stande gekommen, so dass keine Pflicht zur Zahlung der Vergütung besteht.
§ 7 Hausordnung
Der Kursteilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung zur Beachtung der ausgehängten Hausordnung.
§ 8 Datenspeicherung / Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben und gespeichert. Der Teilnehmer erklärt sich durch die Anmeldung mit der Speicherung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Kursabwicklung, der internen Bearbeitung sowie für spätere Informationen über Veranstaltungen und Leistungen der Veranstalter einverstanden. Bei Lehrgängen, für die der Teilnehmer öffentliche Zuschüsse oder Darlehen in Anspruch nimmt, werden die personenbezogenen Daten vom Veranstalter gemäß der gesetzlichen Vorgaben an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Übersendung der Teilnahmebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.
§ 9 Computernutzung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software auf Rechnern des Veranstalters nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden.
Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie die Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.
§ 10 Internetnutzung
Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z. B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.
§ 11 Urheberrecht
Die von dem Veranstalter erstellten Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet werden.
§ 12 Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung für Wertgegenstände von Teilnehmern wird nicht übernommen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzliche zulässig, Fulda. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Bürgerlichen Gesetzbuches.
§ 14 Geschlechtsneutrale Formulierung
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Formulierung, z. B. Teilnehmer/innen, verzichtet. Sämtliche Rollenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.